Angebotsbeschreibung:
Angebot | 65 |
Bezeichnung des Angebotes | Begleitete Elternschaft |
Träger des Angebotes | Lebenshilfe Oberhausen gGmbH |
Straße und Hausnummer | Steinbrinkstr. 264-266 |
PLZ | 46145 |
Ort | Oberhausen |
Telefon | 0208-30267220 |
E-Mailadresse | uw@lebenshilfe-oberhausen.de |
Internetseite | http://www.lebenshilfe-oberhausen.de |
Ansprechperson | s.ernst@lebenshilfe-oberhausen.de |
Das Angebot richtet sich an: alle Eltern | Nein |
Das Angebot richtet sich an: Eltern mit körperlichen Beeinträchtigungen/chronischen Erkrankungen | Nein |
Das Angebot richtet sich an: Eltern mit Hörbeeinträchtigungen | Nein |
Das Angebot richtet sich an: Eltern mit Sehbeeinträchtigungen | Nein |
Das Angebot richtet sich an: Eltern mit Lernschwierigkeiten (einer sogenannten geistigen Behinderung im Sinne des SGB IX) | Ja |
Das Angebot richtet sich an: Eltern mit psychischen Erkrankungen | Nein |
Das Angebot richtet sich an: Sonstiges | |
Art des Angebotes: Beratung | Ja |
Art des Angebotes: Koordination/ Vermittlung | Ja |
Art des Angebotes: Offenes Angebot für Eltern (zum Beispiel Gruppenangebote) | Ja |
Art des Angebotes: Sozialpädagogische Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII) | Nein |
Art des Angebotes: anderes Angebot der "Hilfen zur Erziehung" | Ja |
Art des Angebotes: Wohneinrichtung nach § 19 SGB VIII | Nein |
Art des Angebotes: Unterstützende Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe im eigenen Haushalt | Ja |
Art des Angebotes: Unterstützende Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen | Nein |
Art des Angebotes: Qualifizierte Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe im eigenen Haushalt | Ja |
Art des Angebotes: Qualifizierte Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen | Nein |
Art des Angebotes: Familienhebamme | Nein |
Art des Angebotes: Sonstiges | |
Angebotbeschreibung | Es handelt sich bei der Begleiteten Elternschaft der Lebenshilfe Oberhausen gGmbH um ein pädagogisches Unterstützungsangebot für Eltern in Oberhausen, die nach SGB IX zum Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung zählen. Das Kindeswohl und das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung ist die Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Die betroffenen Familien sollen ein selbstbestimmteres und selbständigeres Leben führen können und in ihrer persönlichen Entwicklung und im Umfang ihrer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gefördert und gestärkt werden. Im Bezugsbetreuersystem werden so die Familien in den Bereichen Kinder, Eltern und Familie und Alltag individuell gefördert und gestärkt. |