Angebotsbeschreibung:

Angebot96
Bezeichnung des AngebotesHilfen zur Erziehung
Träger des AngebotesLebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH, Lebenshilfe Center Siegen
Straße und HausnummerSpandauer Str. 5
PLZ57072
OrtSiegen
Telefon0271 2318799
E-Mailadressekaempflein.vera@lebenshilfe-nrw.de
Internetseitehttp://www.lebenshilfe-nrw-wad.de
AnsprechpersonVera Kämpflein, Jolie Tietze
Das Angebot richtet sich an: alle ElternNein
Das Angebot richtet sich an: Eltern mit körperlichen Beeinträchtigungen/chronischen ErkrankungenJa
Das Angebot richtet sich an: Eltern mit HörbeeinträchtigungenNein
Das Angebot richtet sich an: Eltern mit SehbeeinträchtigungenNein
Das Angebot richtet sich an: Eltern mit Lernschwierigkeiten (einer sogenannten geistigen Behinderung im Sinne des SGB IX)Ja
Das Angebot richtet sich an: Eltern mit psychischen ErkrankungenJa
Das Angebot richtet sich an: SonstigesEltern von Kindern mit Behinderung
Art des Angebotes: BeratungNein
Art des Angebotes: Koordination/ VermittlungNein
Art des Angebotes: Offenes Angebot für Eltern (zum Beispiel Gruppenangebote)Nein
Art des Angebotes: Sozialpädagogische Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII)Ja
Art des Angebotes: anderes Angebot der "Hilfen zur Erziehung"Ja
Art des Angebotes: Wohneinrichtung nach § 19 SGB VIIINein
Art des Angebotes: Unterstützende Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe im eigenen HaushaltNein
Art des Angebotes: Unterstützende Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe in besonderen WohnformenNein
Art des Angebotes: Qualifizierte Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe im eigenen HaushaltNein
Art des Angebotes: Qualifizierte Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe in besonderen WohnformenNein
Art des Angebotes: FamilienhebammeNein
Art des Angebotes: Sonstiges
AngebotbeschreibungUnter dem Begriff der Hilfen zur Erziehung (HZE) durch die Jugendhilfe werden verschiedene individuelle und /oder therapeutische Maßnahmen zusammengefasst. Die Leistungen können sowohl ambulant, teilstationär als auch stationär erbracht werden. Die HZE wird als Unterstützung bei der Erziehung gesehen und kann grundsätzlich nur auf Antrag durch den Sorgerechtsinhaber bei dem zuständigen Jugendamt gestellt werden.
Das Angebot richtet sich in erster Linie an von Behinderung betroffene Familien (Eltern oder Kinder mit (geistiger) Behinderung).