Im Rahmen des Modellprojekts ist ein Rahmenkonzept mit zwölf Leitlinien Begleiteter Elternschaft entwickelt worden, welches Leistungsanbietern und Leistungsträgern eine Orientierung bietet, wie die Unterstützung von Eltern mit Lernschwierigkeiten qualitätsgesichert erbracht werden kann. Das Rahmenkonzept ist als Bausteinsystem konzipiert. Jeder Leitlinie ist ein Baustein des Rahmenkonzepts zugeordnet. Die Bausteine können unabhängig voneinander gelesen werden.
Leitlinie 1: Recht auf Familie
Jeder Mensch hat das Recht eine Familie zu gründen. Jede Familie hat das Recht auf Unterstützung bei ihren Aufgaben, damit Kinder möglichst in ihrer Familie aufwachsen können.
Hier geht es zur kompletten LeitlinieLeitlinie 2: Fachliche Grundsätze– Inklusion
Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihre Familien haben Zugang zu allgemeinen Angeboten für Familien und können deren Unterstützung in Anspruch nehmen. Die allgemeinen Angebote stellen sich auf die spezifischen Bedarfe der Eltern mit Lernschwierigkeiten ein.
Hier geht es zur kompletten LeitlinieLeitlinie 3: Fachliche Grundsätze – Empowerment
Eltern und Kinder werden gestärkt und ermutigt ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten und ihre Rechte wahrzunehmen. Unterstützungsangebote werden so gestaltet, dass diese durch Kooperation und Partnerschaft, Selbstbestimmung, Transparenz und Partizipation geprägt sind.
Hier geht es zur kompletten LeitlinieLeitlinie 4: Fachliche Grundsätze– Partizipation
Eltern und Kinder können ihre Interessen, Wünsche und Bedürfnisse aktiv in die Ausgestaltung der Unterstützung einbringen und haben tatsächliche Möglichkeiten der Mitgestaltung des Unterstützungsangebots.
Hier geht es zur kompletten LeitlinieLeitlinie 5: Professionelle Haltung
Fachkräfte bringen in die Unterstützungsarbeit eine professionelle Haltung mit, die von Offenheit und Wertschätzung geprägt ist und sich durch Ermutigung, Beteiligung und Transparenz in den Handlungen auszeichnet.
Hier geht es zur kompletten LeitlinieLeitlinie 6: Pädagogische Unterstützung
Die Form der Unterstützung richtet sich an den Bedarfen und Wünschen der Familienmitglieder aus und wird flexibel gestaltet.
Hier geht es zur kompletten LeitlinieLeitlinie 7: Ausgewählte Methoden
Die Auswahl und der Einsatz von Methoden in der Unterstützung orientieren sich an den Bedarfen und Möglichkeiten der Eltern und Kinder.
Hier geht es zur kompletten LeitlinieLeitlinie 8: Kindliche Bedürfnisse und Erziehungskompetenzen
Die kindlichen Bedürfnisse im jeweiligen Entwicklungsalter sind Ausgangspunkt der Unterstützung. Der Kinderschutz wird sichergestellt.
Hier geht es zur kompletten LeitlinieLeitlinie 9: Finanzierung und Verfahrensabläufe
Die Kostenträger begleiten aktiv die Eltern und Kinder im Prozess zu einer Unterstützungsleistung und während des Unterstützungsverlaufs. Diese aktive Begleitung kann bis zur Verselbständigung bzw. bis zur Ablösung der Jugendlichen aus dem Elternhaus andauern.
Hier geht es zur kompletten LeitlinieLeitlinie 10: Anforderungen an ein Unterstützungskonzept
Das Unterstützungsangebot ist so zu organisieren und auszugestalten, dass es den Unterstützungsbedarfen der Familien und den Grundsätzen Inklusion, Empowerment und Partizipation gerecht wird.
Hier geht es zur kompletten LeitlinieLeitlinie 11: Kooperation und Vernetzung
Unterstützungspersonen aus unterschiedlichen Bereichen arbeiten zusammen, um das Zusammenleben der unterstützten Familien zu sichern und eine Angebotsstruktur für unterschiedliche Bedarfe in der Region vorzuhalten.
Hier geht es zur kompletten LeitlinieLeitlinie 12: Qualitätsentwicklung in der Begleiteten Elternschaft
Kostenträger und Leistungserbringer setzen regelmäßig Elemente der Qualitätssicherung ein, um eine Wirksamkeit der Unterstützung und Zufriedenheit der Eltern und Kinder zu gewährleisten.
Hier geht es zur kompletten LeitlinieRahmenkonzept-Gesamtdokument
Im nachfolgenden Link steht Ihnen das Rahmenkonzept Begleitete Elternschaft mit den Leitlinien und allen Anhangtexten als Gesamtdokument zum Download zur Verfügung.
PDF „Rahmenkonzept Begleitete Elternschaft Gesamtdokument“
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