Leitlinie 12: Qualitätsentwicklung in der Begleiteten Elternschaft

Kostenträger und Leistungserbringer setzen regelmäßig Elemente der Qualitätssicherung ein, um eine Wirksamkeit der Unterstützung und Zufriedenheit der Eltern und Kinder zu gewährleisten.

Die Leitlinien zu Qualitätsmerkmalen Begleiteter Elternschaft bieten einen Orientierungsrahmen für Leistungsanbieter und Leistungsträger. In diesem Baustein sind jeder Leitlinie Reflexionsfragen zugeordnet, anhand derer das eigene Angebot, aber auch die Angebotslandschaft einer Region überprüft und der bestehende Entwicklungsbedarf herausgearbeitet werden kann.

Durch das Rahmenkonzept erhalten Leistungsanbieter sowie Leistungsträger einen Orientierungsrahmen, wie die Unterstützung von Eltern mit Lernschwierigkeiten qualitätsgesichert erbracht werden kann. Hierzu wurden Leitlinien zu Qualitätsmerkmalen Begleiteter Elternschaft aufgestellt und entsprechende Indikatoren für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität erarbeitet. Ziel ist es, dass alle Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihre Kinder wohnortnahe und auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung erhalten können. Dieses Ziel kann nicht von einem einzelnen Leistungsträger oder Leistungserbringer erreicht werden. Es erfordert die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteur*innen in einer Region.

Das Rahmenkonzept zeigt auf, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um dieses Ziel zu erreichen. Diese sind in zwölf zentralen Leitlinien zusammengefasst. Jeder Leitlinie ist ein Text aus dem Rahmenkonzept zugeordnet, der die Leitlinie ausführt und Hintergrundinformationen, Voraussetzungen und Reflexionsfragen bietet.

Im Folgenden sind jeder Leitlinie Reflexionsfragen zugeordnet, anhand derer das eigene Angebot, aber auch die Angebotslandschaft einer Region überprüft und der bestehende Entwicklungsbedarf herausgearbeitet werden können. Nicht alle Leitlinien sind für alle Akteur*innen relevant, aber nur eine gemeinsame Qualitätsentwicklung ermöglicht qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wohnortnahe Unterstützung von Eltern mit Lernschwierigkeiten.

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Reflexionsfragen zu Leitlinie 1: Recht auf Familie

Jeder Mensch hat das Recht eine Familie zu gründen. Jede Familie hat das Recht auf Unterstützung bei ihren Aufgaben, damit Kinder möglichst in ihrer Familie aufwachsen können.

  • Wie ist der Informations- und Wissensstand der Mitarbeiter*innen:
    • in Bezug auf die fachlichen und rechtlichen Grundlagen zum Schutz und zur Förderung von Familien?
    • in Bezug auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls und geeigneter Maßnahmen des Kinderschutzes?
    • in Bezug auf das Verständnis von Behinderungen?
    • in Bezug auf Inklusion und Teilhabe?
  • Auf welche Weise ist in der Einarbeitung und in der laufenden Arbeit sichergestellt, dass eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen und Diskussionen zu diesen Themen stattfindet?
  • Welche Möglichkeiten haben die Mitarbeiter*innen, ihr Familienbild und damit verbundene normative Orientierungen in ihrer Bedeutung für die Unterstützung zu reflektieren?

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Reflexionsfragen zu Leitlinie 2: Fachliche Grundsätze – Inklusion

Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihre Familien haben Zugang zu allgemeinen Angeboten für Familien und können deren Unterstützung in Anspruch nehmen. Die allgemeinen Angebote stellen sich auf die spezifischen Bedarfe der Eltern mit Lernschwierigkeiten ein.

  • Welche Aktivitäten werden entfaltet, um den begleiteten Familien den Zugang zu allgemeinen Angeboten für Eltern und Familien zu erleichtern?
  • Beziehen sich diese Aktivitäten nur auf die unterstützten Familien (individuelle Unterstützung) oder auch auf eine generelle, inklusive Öffnung der Angebote?
  • Wie wird gewährleistet, dass die Unterstützung sensibel gegenüber Individualität und Verschiedenheit der Familien und ihrer Mitglieder ist?
  • Wie wird die Orientierung an dienstspezifischen Routinen bei der Einschätzung des Unterstützungsbedarf (Institutionenzentrierung) vermieden und sichergestellt, dass ein individuelles Hilfearrangement (Personenzentrierung) mit jeder Familie entwickelt wird?
  • Was wird getan, damit die Unterstützung nicht zur Besonderung der unterstützten Familien beiträgt, sondern eine wirksame, umfassende und gleichberechtigte Teilhabe am Leben im Gemeinwesen ermöglicht?

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Reflexionsfragen zu Leitlinie 3: Fachliche Grundsätze – Empowerment

Eltern und Kinder werden gestärkt und ermutigt, ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten und ihre Rechte wahrzunehmen. Unterstützungsangebote werden so gestaltet, dass diese durch Kooperation und Partnerschaft, Selbstbestimmung, Transparenz und Partizipation geprägt sind.

  • Wie ist der Informations- und Wissensstand der Mitarbeiter*innen zum Thema Empowerment mit Blick auf
    • Ursprung, Hintergrund und Begrifflichkeit?
    • Ebenen der Arbeit nach dem Empowerment-Ansatz?
    • pädagogisches Handeln nach dem Empowerment-Ansatz?
  • Wie wird die Theorie auf den eigenen Arbeitsbereich übertragen?
  • Wie spiegelt sich Empowerment in der eigenen Organisationsstruktur wider?

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Reflexionsfragen zu Leitlinie 4: Fachliche Grundsätze – Partizipation

Eltern und Kinder können ihre Interessen, Wünsche und Bedürfnisse aktiv in die Ausgestaltung der Unterstützung einbringen und haben tatsächliche Möglichkeiten der Mitgestaltung des Unterstützungsangebots.

  • Auf welchen Ebenen findet Partizipation von Eltern und Kindern in der Einrichtung/dem Dienst statt?
  • Welche Möglichkeiten der Beteiligung haben Eltern und Kinder im Hinblick auf die eigene Unterstützungssituation zum Beispiel Berichtswesen, Hilfeplanung, Zeitpunkt und Gestaltung der Termine, Auswahl der Bezugsmitarbeiter*innen?
  • Welche Möglichkeiten der Beteiligung haben Eltern und Kinder bei der generellen Ausgestaltung des Angebots des Trägers (fachliche Ausrichtung, Entwicklung neuer Angebote, Einstellung neuer Mitarbeiter*innen, Freizeitangebote)?
  • Gibt es ein Verfahren für Beschwerden und wird dies Eltern und Kindern in einer für sie geeigneten Form bekannt gemacht? Werden dabei auch Beschwerdemöglichkeiten bei externen Stellen berücksichtigt?

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Reflexionsfragen zu Leitlinie 5: Professionelle Haltung

Fachkräfte bringen in die Unterstützungsarbeit eine professionelle Haltung mit, die von Offenheit und Wertschätzung geprägt ist und sich durch Ermutigung, Beteiligung und Transparenz in den Handlungen auszeichnet.

  • Welche Möglichkeiten gibt es für Fachkräfte, die eigene Haltung zur Unterstützung zu reflektieren?
  • Wie ist die Reflexion über Haltungen in den internen Abläufen des Angebotes verankert?
  • Wie wird sichergestellt, dass alle Fachkräfte nach den professionellen Grundsätzen, die sich an Inklusion, Empowerment und Partizipation orientieren, handeln?

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Reflexionsfragen zu Leitlinie 6: Pädagogische Unterstützung

Die Form der Unterstützung richtet sich an den Bedarfen und Wünschen der Familienmitglieder aus und wird flexibel gestaltet.

  • Wie ist der Wissensstand der Mitarbeiter*innen über verschiedene Unterstützungsformen, ihre jeweilige Wirkung und deren gezielten Einsatz?
  • Wird die Unterstützung regelmäßig gemeinsam mit den Familienmitgliedern reflektiert und bei Bedarf angepasst?

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Reflexionsfragen zu Leitlinie 7: Ausgewählte Methoden

Die Auswahl und der Einsatz von Methoden in der Unterstützung orientieren sich an den Bedarfen und Möglichkeiten der Eltern und Kinder.

  • Welche Anforderungen werden an die Qualifikation der Mitarbeiter*innen gestellt?
  • Welche Qualifikationen/Kenntnisse/Fähigkeiten gibt es im Team?
  • Werden aktuelle Diskussionen in den Bereichen Forschung und Praxis der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik und anderen verfolgt und eventuell aufgegriffen?
  • Werden Mitarbeiter*innen entsprechend festgestellter Bedarfe weiterqualifiziert?

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Reflexionsfragen zu Leitlinie 8: Kindliche Bedürfnisse und Erziehungskompetenzen

Die kindlichen Bedürfnisse im jeweiligen Entwicklungsalter sind Ausgangspunkt der Unterstützung. Der Kinderschutz wird sichergestellt.

  • Wie ist der Informations- und Wissensstand der Mitarbeiter*innen zu den folgenden Themen:
    • in Bezug auf kindliche Bedürfnisse und Entwicklungsaufgaben?
    • in Bezug auf Erziehungskompetenzen?
    • in Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen zum Kinderschutz?
    • in Bezug auf Indikatoren für Kindeswohlgefährdungen?
    • in Bezug auf den Ablauf des Verfahrens bei Kindeswohlgefährdungen?
  • Auf welche Weise ist in der Einarbeitung und in der laufenden Arbeit sichergestellt, dass eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen und Diskussionen zu diesen Themen stattfindet?

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Reflexionsfragen zu Leitlinie 9: Finanzierung und Verfahrensabläufe

Die Kostenträger unterstützen die Eltern und Kinder im Prozess hin zu einer Unterstützung und während des Unterstützungsverlaufs aktiv. Die Unterstützung kann bis zur Verselbständigung beziehungsweise bis zur Ablösung der Jugendlichen aus dem Elternhaus andauern.

  • Sind die Verfahrensabläufe in Bezug auf die Finanzierung des Angebots klar geregelt?
  • Sind die Mitarbeiter*innen über die Verfahrensabläufe informiert?
  • Sind die Eltern über diese informiert?
  • Sind diese partizipativ ausgestaltet?

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Reflexionsfragen zu Leitlinie 10: Anforderungen an ein Unterstützungskonzept

Das Unterstützungsangebot ist so zu organisieren und auszugestalten, dass es den Unterstützungsbedarfen der Familien und den Grundsätzen Inklusion, Empowerment und Partizipation gerecht wird.

  • Entspricht die Qualifikation des Personals den Anforderungen der Begleiteten Elternschaft?
  • Deckt der Personaleinsatz die Bedarfe der Familien ab? Wo gibt es Probleme oder Lücken?
  • Ist die Zusammenarbeit der eingesetzten Fachkräfte klar geregelt? Gibt es Abstimmungsschwierigkeiten?
  • Ist die Qualität der Arbeit durch regelmäßige Teamgespräche, Kollegiale Beratung und Supervision sichergestellt?
  • Welche Anforderungen werden an die Dokumentation und das Berichtswesen gestellt? Werden diese Anforderungen durch die Art der Dokumentation erfüllt?
  • Erfüllt die vorhandene räumliche und sächliche Ausstattung die Anforderungen?
  • In welchen Bereichen und auf welche Weise findet eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung statt?

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Reflexionsfragen zu Leitlinie 11: Kooperation und Vernetzung

Unterstützungspersonen aus unterschiedlichen Bereichen arbeiten zusammen, um das Zusammenleben der unterstützten Familien zu sichern und eine Angebotsstruktur für unterschiedliche Bedarfe in der Region vorzuhalten.

  • Auf welche Weise und auf welcher Grundlage findet die Koordination der Unterstützung einzelner Familien mit anderen Akteure*innen statt?
  • Wie wird darauf reagiert, wenn Probleme der Koordination der Unterstützung einzelner Familien deutlich werden?
  • Wie ist der Dienst in die Angebotsstruktur in der Region eingebunden? Gibt es zum Beispiel die Teilnahme an Arbeitskreisen, gemeinsame Aktivitäten wie Öffentlichkeitsarbeit oder Fortbildungen?
  • Welche Verfahren und Abläufe gibt es, wenn ein Entwicklungsbedarf in der Angebotsstruktur deutlich wird, in der unterschiedliche Akteur*innen gemeinsam tätig werden müssen?
  • Welche Möglichkeiten haben Familien, die unterstützt werden, ihre Interessen und ihre Vorschläge in die regionale Angebotsentwicklung einzubringen?

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Reflexionsfragen zu Leitlinie 12: Qualitätsentwicklung

Kostenträger und Leistungserbringer setzen regelmäßig Elemente der Qualitätssicherung ein, um eine Wirksamkeit der Unterstützung und Zufriedenheit der Eltern und Kinder zu gewährleisten.

  • Finden regelmäßige Qualitätsdialoge zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer statt?
  • Werden Vereinbarungen zur gemeinsamen Qualitätsentwicklung getroffen?
  • Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung setzt der Träger um?
  • Wird regelmäßig eine Evaluation beziehungsweise Selbstevaluation durchgeführt? Mit welchen Instrumenten?