Leitlinie 4: Fachliche Grundsätze– Partizipation

Eltern und Kinder können ihre Interessen, Wünsche und Bedürfnisse aktiv in die Ausgestaltung der Unterstützung einbringen und haben tatsächliche Möglichkeiten der Mitgestaltung des Unterstützungsangebots.

Partizipation ist einer der zentralen Grundsätze des fachlichen Handelns Begleiteter Elternschaft. Welche Bedeutung Partizipation für die Gestaltung von Angeboten Begleiteter Elternschaft bedeutet, wird in der vierten Leitlinie vorgestellt.

Inhaltsangabe Leitlinie 4: Fachliche Grundsätze – Partizipation

Inklusion, Empowerment und Partizipation werden als zentrale Aspekte Begleiteter Elternschaft, die miteinander in Wechselwirkung stehen, dargestellt.

In der Begleiteten Elternschaft finden sich sowohl fachliche Grundsätze aus dem Feld der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen als auch aus dem Feld der Kinder- und Jugendhilfe wieder, da sie gleichermaßen die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen und die Arbeit mit Familien umfasst.

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Partizipation

Die Forderung behinderter Menschen: „Nichts über uns ohne uns!“ ist sowohl in der Inklusion als auch beim Empowerment von zentraler Bedeutung. Die Schaffung inklusiver Strukturen und einer auf Inklusion ausgerichteten pädagogischen Arbeit setzt die aktive Beteiligung der Betroffenen voraus. Eine inklusive Entwicklung des Gemeinwesens und die inklusive Ausgestaltung von Angeboten richtet sich an der Perspektive der Betroffenen aus. Für die Begleitete Elternschaft bedeutet dies, dass Eltern bei der Entwicklung beziehungsweise der Ausgestaltung von Angeboten einbezogen werden und ihre Interessen, Wünsche und Bedürfnisse Berücksichtigung finden müssen. Planungsvorgabe in der Arbeit mit Eltern mit Lernschwierigkeiten ist, dass die gleichen Prinzipien gelten sollen, die für andere Eltern in schwierigen Situationen in der Regel die Unterstützungsformen bestimmen. Andererseits ist die besondere Lebenssituation der Eltern zu berücksichtigen. Gleichzeitig muss durch die Ausgestaltung der gemeinsamen Planung sichergestellt werden, dass die Eltern auch die tatsächliche Möglichkeit der Mitgestaltung haben.

Gleichberechtigte Partizipation (…) erfordert zum einen geeignete Rahmenbedingungen der Information, Kommunikation und politischen Durchsetzung und zum anderen Wissens- und Handlungskompetenzen, die es über Bildung zu vermitteln gilt. (Wansing 2012: Seite 101)

Partizipation ist außerdem ein wesentliches Merkmal des Empowerments. Dieses setzt die Beteiligung der Betroffenen als Expert*innen in eigener Sache voraus und gilt gleichermaßen für die Eltern und für die Kinder und Jugendlichen. Sie sollen befähigt werden ihre Bedürfnisse zu erkennen und zu formulieren, Wünsche und Ziele zu formulieren, Lösungen für Probleme zu entwickeln und diese (mit Unterstützung) umzusetzen. Partizipation fördert damit gleichzeitig das Empowerment. Die Beteiligung ermöglicht es Erfahrungen zu sammeln und eigene Handlungsfähigkeit zu erleben.

Partizipation im Hinblick auf Begleitete Elternschaft bedeutet: Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihre Kinder sollten
  • ihre Interessen, Wünsche und Bedürfnisse aktiv einbringen können
  • und dabei tatsächliche Möglichkeiten der Mitgestaltung haben.

Pädagogisches Handeln ist immer in einen gesellschaftlichen Kontext eingebettet und wird durch historische Entwicklungen beeinflusst. Aus diesem Grund ist es notwendig sich bewusst zu machen, vor welchem Hintergrund und mit welcher professionellen Haltung pädagogische Interventionen erfolgen. Grundsätze fachlichen Handelns können Orientierung und Sicherheit geben. Sie ermöglichen das pädagogische und methodische Vorgehen vor diesem Hintergrund zu reflektieren. Sie bilden aber auch die Grundlage für die strukturelle Entwicklung von Angeboten und Einrichtungen.

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Literaturangaben

Wansing, Gudrun (2012)

Der Inklusionsbegriff in der Behindertenrechtskonvention. In: Welke, Antje (Herausgeber): UN-Behindertenrechtskonvention mit rechtlichen Erläuterungen. Berlin: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge