Leitlinie 11: Kooperation und Vernetzung

Unterstützungspersonen aus unterschiedlichen Bereichen arbeiten zusammen, um das Zusammenleben der unterstützten Familien zu sichern und eine Angebotsstruktur für unterschiedliche Bedarfe in der Region vorzuhalten.

Gute Zusammenarbeit verschiedener Einrichtungen und Dienste mit der einzelnen Familie ist ein wichtiger Aspekt für gelingende Unterstützung. Kooperationen darüber hinaus leisten einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der Angebotsstruktur in einer Region. Die verschiedenen Ebenen der Kooperation stehen miteinander in Wechselwirkung und befruchten sich gegenseitig.
Im Folgenden werden die unterschiedlichen Ebenen der Kooperation dargestellt.

Kooperation und Vernetzung finden in der Begleiteten Elternschaft auf unterschiedlichen Ebenen statt, zum einen in der Arbeit mit der einzelnen Familie, fallübergreifend zwischen verschiedenen Leistungserbringern, zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern sowie auf der Ebene der Kooperation und Vernetzung innerhalb einer Kommune, eines Landkreises oder auch bezogen auf eine bestimmte Region.

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Kooperationen in der Unterstützung der Familien

Netzwerkarbeit in der Familie

Die Familien sind in ihre persönlichen Netzwerke eingebunden (Familie, Nachbarschaft, professionelle Unterstützung, Arbeit, Kita, Schule, Jugendamt und andere) und werden im Kontakt mit den Personen aus ihren sozialen Bezügen und bei der Koordination von den Fachkräften der Begleiteten Elternschaft unterstützt. Auf die Netzwerkarbeit in der Familie wird auch in der Leitlinie 6: Pädagogische Unterstützung eingegangen.

Fragestellungen zur Erarbeitung mit den Familienmitgliedern (grundsätzlich, gegebenenfalls unter Einsatz einer Netzwerkkarte):
  • Welche professionellen und informellen Unterstützungspersonen hat die Familie bzw. haben die jeweiligen Familienmitglieder?
  • Welche Art von Unterstützung leisten diese?
  • Welche weiteren wichtigen Menschen gibt es? Warum und für wen sind sie wichtig?
  • Wie wird der Kontakt zu und der Austausch mit den Unterstützungspersonen gestaltet? Gestalten die Eltern/die Familienmitglieder diesen allein? Gibt es gemeinsame Gespräche? Wenn, ja, regelmäßig oder nach Bedarf? Wie wird der Informationsfluss sichergestellt?
Fragestellungen für konkrete Situationen, die eine Zusammenarbeit im Netzwerk erfordern:
  • Wer sollte informiert sein? Wie werden die Informationen weitergegeben?
  • Wer von den weiteren Unterstützungspersonen wird für die aktuelle Situation gebraucht? Wofür?
  • Sollte ein gemeinsames Gespräch stattfinden? Wer sollte dazu eingeladen werden?
  • Wer übernimmt in dem Gespräch welche Rolle? Wer bringt was ein?

Es ist sinnvoll, dass eine Fachkraft aus dem Unterstützungsteam der Familie die Eltern bei der Koordinierung von Abstimmungsprozessen unterstützt bzw. diese bei Bedarf übernimmt. Ist eine Übernahme von Teilen dieser Aufgabe notwendig, sind sie in alle Prozesse eingebunden und darüber informiert.

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Fallbezogene Zusammenarbeit zweier Dienste der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe

Wird die Unterstützung im ambulanten Setting von zwei Diensten (der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe) geleistet, müssen diese beiden zusammenarbeiten.
Voraussetzung für gelingende Kooperation in der Unterstützung einer Familie ist, dass es konkrete Absprachen und Abstimmungen zwischen den beteiligten Diensten gibt.

Fragestellungen für die Kooperation zweier Dienste:
  • Wer ist für welche Themen zuständig? Ist es sinnvoll eine Zuständigkeit festzulegen?
  • Wer übernimmt welche Aufgaben?
  • Wer besucht die Familie wann?
  • Wer übernimmt welche koordinierenden Aufgaben in der Unterstützung der Familie?
  • Wie wird die gemeinsame Unterstützung der Familie personell organisiert? Welche Anzahl an Unterstützungspersonen ist angemessen?
  • Wie werden kollegiale Absprachen getroffen?
  • In welchem Turnus werden gemeinsame Abstimmungsgespräche mit der Familie geführt?
  • Wie wird der Prozess der Hilfeplanung gestaltet?
  • Gibt es eine gemeinsame Hilfeplanung? Wenn, ja, in welchen Abständen?
  • Wie wird die Beteiligung der Familie im Abstimmungsprozess sichergestellt?

Die Grundsätze der Zusammenarbeit der Dienste mit der Familie bezogen auf Partizipation und Transparenz gelten auch hier.

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Fallübergreifende Kooperation zweier Dienste der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe

Über die einzelfallbezogene Kooperation hinaus sind auch weitergehende Kooperationsabsprachen in dem Sinne möglich, dass Leistungserbringer der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe gemeinsam ein kooperatives Angebot der Begleiteten Elternschaft anbieten. Dies kann zum Beispiel in ländlichen Regionen, in denen es weniger Elternschaften von Menschen mit Lernschwierigkeiten und daher oft keine Angebote der Begleiteten Elternschaft gibt, hilfreich sein.

Es ist in diesem Fall sinnvoll gezielte Kooperationsvereinbarungen zu treffen, in der die Regeln der Zusammenarbeit festgehalten werden. Vorteilhaft ist es, wenn in dieser geregelten Zusammenarbeit die Träger die Organisationsstrukturen und Arbeitsweisen des jeweils anderen Trägers kennenlernen können.

Für eine erfolgreiche Kooperationspraxis reicht es allerdings nicht aus, sich auf die Strukturen, Prozesse und Handlungsabläufe zu beschränken. Erfahrungen zeigen, dass auch die Beziehungsebene zwischen den Akteur*innen in konzeptionellen Überlegungen zu verankern ist (vergleiche van Santen/Seckinger 2005). Jugendhilfe zielt darauf, positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche und ihre Familien zu schaffen. Im Mittelpunkt stehen die Interessen der Kinder und Jugendlichen. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen oder zu erleichtern. Im Mittelpunkt stehen die Interessen der Eltern mit Behinderung und deren Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe. Begleitete Elternschaft unterstützt an der Schnittstelle der beiden Hilfesysteme. Insbesondere Einrichtungen und Organisationen verschiedener Hilfesysteme wissen häufig wenig übereinander. Dieses Nicht-Wissen kann zu Missverständnissen, unerfüllbaren, unrealistischen und unberechtigten Erwartungen führen (vergleiche van Santen/Seckinger 2003). Außerdem kann es zu Kommunikationsproblemen kommen, die auf unterschiedlichen Erfahrungshorizonten, Denkmustern und beruflichen Sozialisationen, sogenannten Handlungslogiken, beruhen (vergleiche Pluto/van Santen/Seckinger 2001). Deshalb bedarf es eines systematisch organisierten Austauschs zwischen den beteiligten Institutionen.

Eine feste Ansprechperson bei jedem der beteiligten Träger für die Kooperation bietet den Vorteil, dass diese Expert*innen für Begleitete Elternschaft werden und als Berater*innen sowohl innerhalb der Institution als auch gegenüber kooperierenden Institutionen fungieren können.

Voraussetzungen für gelingende Kooperation:
  1. Systematisch organisierter gleichberechtigter Austausch
      • Zum Kennenlernen von:
        • Aufgaben, Angebotsprofil, Zuständigkeiten
        • Aufträgen, Handlungsmöglichkeiten, Handlungsspielräumen
        • internen Organisationsabläufen und Arbeitsgrundlagen der jeweils anderen Einrichtung
        • professionellen Handlungslogiken, fachlichen Erfahrungshorizonten, Denkmustern
        • beruflicher Sozialisation der Mitarbeiter*innen
  2. Feste Ansprechperson für die Kooperation bei jedem der beteiligten Träger
  3. Eine weitere Voraussetzung für dauerhaft erfolgreiche Kooperation ist, dass diese in einen interinstitutionellen Kooperationszusammenhang eingebettet ist (vergleiche van Santen/Seckinger 2003).

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Kooperationen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern

Um die Situation für Familien vor Ort in einer Kommune oder einem Kreis zu verbessern, ist es notwendig Klarheit in Verfahren, Abläufe und Zuständigkeiten zu bringen und den Akteuren damit mehr Handlungssicherheit zu geben. In diesem Zusammenhang können Kooperationsvereinbarungen hilfreich sein. An der Kooperation zu beteiligen sind freie Träger der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe sowie die örtlichen Jugendämter als öffentliche Träger der Jugendhilfe und der Landschaftsverband als Träger der Eingliederungshilfe.

Ziele der Kooperation sind:
  • konstruktive Zusammenarbeit mit den Familien
  • verbindliche Zusammenarbeit der Kooperationspartner
  • altersentsprechende Förderung und Umgang mit dem Kind
  • Sicherung des Kindeswohls
  • Stärkung der Elternkompetenz
Inhalt einer Kooperationsvereinbarung können beispielweise sein:
  • Klärung der Abläufe und jeweiligen Aufgaben der beteiligten Kooperationspartner im Prozess hin zu einer Unterstützung
  • Abstimmung der Hilfeplanung
  • Abstimmung der Aufgaben in der Unterstützung der Familien

Da ein Auftrag im Hinblick auf Kinderschutz für Angebote der Eingliederungshilfe für Erwachsene nicht die Regel ist, sollte eine Verpflichtung auf den Kinderschutz neben den ohnehin bestehenden Regelungen durch den § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) in eine Kooperationsvereinbarung mit aufgenommen werden.

Als Anlage zur Kooperationsvereinbarung empfiehlt es sich, eine Arbeitshilfe Begleitete Elternschaft für die Kommune oder den Kreis zu entwickeln, in der die abgestimmten Regelungen und Absprachen in Verfahrensabläufe konkretisiert werden, um eine Unterstützung für eine Familie zu organisieren und in der gegebenenfalls auch konkrete Ansprechpersonen für das Thema Begleitete Elternschaft bei den beteiligten Trägern benannt werden. Es gibt zwar nur eine geringe Anzahl an Familien mit Eltern mit Lernschwierigkeiten. Aus diesem Grund ist die Unsicherheit jedoch in jedem Einzelfall hoch, so dass es gerade vor diesem Hintergrund wichtig ist, auf klare Absprachen und Abläufe zurückgreifen zu können.

Eine Mustervorlage für eine “Arbeitshilfe Begleitete Elternschaft – Zuständigkeiten, Abläufe und Aufgaben freier und öffentlicher Träger  steht unter dem Menüpunkt “Arbeitsmaterialien” zum Download zur Verfügung.

Eine Kooperationsvereinbarung kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn bei den beteiligten Trägern Mitarbeitende damit beauftragt sind, das Thema Begleitete Elternschaft zu verfolgen, bei Bedarf zu bearbeiten, den Kontakt zu den Kooperationspartnern zu pflegen und gemeinsam mit diesen die Kooperation “zu leben”. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die Kooperation in regionale Vernetzung einzubetten und mit Inhalt zu füllen.

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Regionale Vernetzung

Angebote der Begleitete Elternschaft sind in eine regionale Angebotsstruktur eingebettet. Voraussetzung für eine gelungene Zusammenarbeit verschiedener Dienste, Einrichtungen und Behörden sowie die Weiterentwicklung der Angebotsstruktur einer Region ist eine Vernetzung auf regionaler Ebene in Form eines Arbeitskreises beziehungsweise Netzwerks.

Wer wird gebraucht in der regionalen Vernetzung Begleiteter Elternschaft?
Dies sind vor allem stationäre und ambulante Träger der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe, Jugendamt, Landschaftsverband, Gesundheitsamt, Hebammen, Beratungsstellen (Familien-, Lebens-, Sexual-, Schwangerschaftskonflikt).

Auch die Einbindung von anderen Angeboten wie etwa Frühförderstellen, Kitas, Schulen und gesetzl. Betreuer*innen ist wünschenswert. Da in diesen Einrichtungen Familien mit Eltern mit Lernschwierigkeiten jeweils Einzelfälle sind, ist es häufig schwierig eine Teilnahme zu erreichen. In diesem Fall kann ein Austausch mit Netzwerken dieser Fachrichtungen (zum Beispiel Netzwerk Frühe Hilfen) sinnvoll sein.

Voraussetzungen für erfolgreiche Arbeit eines Netzwerks Begleitete Elternschaft:
  1. Organisation der Treffen:
      • Vereinbarung einer festen Organisationsstruktur für die Treffen: Ort, Dauer, Häufigkeit der Treffen
      • Einladung, Moderation, Protokoll kann zum Beispiel rotieren
  2. Verständigung über Erwartungen und Ziele, die mit der geplanten Zusammenarbeit verknüpft werden
  3. Kennenlernen der Arbeitsweisen und Handlungsmöglichkeiten, internen Organisations- und Ablaufstrukturen, Personalressourcen, Handlungslogiken, Handlungsgrundlagen und Zuständigkeiten der beteiligten Einrichtungen
  4. Innerhalb der beteiligten Dienste und Einrichtungen:
      • Personelle Kontinuität: Regelmäßige Teilnahme derselben Person an den Treffen
      • Festlegen einer festen Ansprechperson für das entsprechende Thema sowohl innerhalb der Einrichtung als auch nach außen
      • Schaffen eines festen Rahmens innerhalb der eigenen Einrichtung, in dem über die Kooperation, die Aktivitäten des Arbeitskreises informiert wird
  5. Individualisierung von Kooperationsbeziehungen sollten vermieden werden, das heißt das Gelingen und Fortbestehen einer Kooperation sollte nicht von einer Person abhängig sein, sondern innerhalb der Einrichtung einen festen Platz haben (vergleiche Lenz et al. 2010).
Mögliche Aufgaben eines Netzwerks Begleitete Elternschaft:
  • Thematisieren der Schnittstellen in der konkreten Arbeit, Diskussion und Reflexion der Spannungsfelder
  • Schaffen der Voraussetzungen für wirksame Kooperationen in der Unterstützung der Familien
  • Ableiten notwendiger Absprachen und Vereinbarungen für Kooperationen in der Unterstützung der Familien
  • Erstellen einer Liste von Adressen und Ansprechpersonen zum Thema
  • Kollegiale Fortbildungen (auch unter Nutzung des Fachwissens der unterschiedlichen Bereiche)
  • Verankerung des Themas in der regionalen Versorgungsstruktur
  • Entwickeln von allgemeinen Informationsmaterialien oder auch Informationsmaterial für spezifische Zielgruppen

Als besonders förderlich für den Zusammenhalt in einem Netzwerk hat sich die gemeinsame Planung und Durchführung von gemeinsamen Aktivitäten, zum Beispiel zur Information und Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit erwiesen (vergleiche ebdena).

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Literaturangaben

Lenz, Albert; Riesberg, Ulla; Rothenberg, Birgit; Sprung, Christiane (2010)

Familie leben trotz intellektueller Beeinträchtigung. Begleitete Elternschaft in der Praxis. Freiburg: Lambertus

Santen van, Eric; Seckinger, Mike (2005)

Fallstricke im Beziehungsgeflecht: die Doppelleben interinstitutioneller Netzwerke. In: Bauer, P. & Otto, U. (Herausgeber): Mit Netzwerken professionell zusammenarbeiten. Band II: Institutionelle Netzwerke- und Kooperationsperspektive. Tübingen: dgvt-Verlag., Seite 201–219

Santen van, Eric ; Seckinger, Mike (2003)

Kooperation: Mythos und Realität einer Praxis. Eine empirische Studie zur interinstitutionellen Zusammenarbeit am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe. Opladen: Leske+Budrich

Pluto, Liane; van Santen, Eric; Seckinger, Mike (2001)

Kooperation – Verhängnis oder Verheißung? Soziale Praxis 21, Seite 31–47