Leitlinie 6: Pädagogische Unterstützung

Die Form der Unterstützung richtet sich an den Bedarfen und Wünschen der Familienmitglieder aus und wird flexibel gestaltet.

In diesem Beitrag werden verschiedene Formen der Unterstützung und ihr Einsatz in der Begleiteten Elternschaft beschrieben. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Unterstützung im Rahmen der Alltagsbegleitung gelegt. Darüber hinaus wird auf Krisenintervention, Netzwerkarbeit, die Unterstützung der Kinder und Gruppenangebote eingegangen. Relevant für die pädagogische Unterstützung sind daneben Schlüsselprozesse (vergleiche Text „Schlüsselprozesse“ unter „Weitere Informationen“). Hierunter werden Prozesse verstanden, die üblicherweise innerhalb von Unterstützungsverläufen vorkommen und für diese von zentraler Bedeutung sind. Das sind zum Beispiel der Beginn einer Unterstützung, Übergänge zwischen unterschiedlichen Unterstützungssettings, aber auch die Hilfeplanung. Das Gelingen der Unterstützungssituation insgesamt ist wesentlich vom Verlauf der Schlüsselprozesse abhängig.

Unterstützungsformen

Ein Schwerpunkt der Unterstützung von Eltern mit Lernschwierigkeiten liegt im Bereich der Alltagsbegleitung. Die Unterstützung erfolgt häufig situationsbezogen. Inwieweit systematisch thematisch und methodisch gearbeitet wird, ist in Diensten und Einrichtungen sehr unterschiedlich (siehe „Leitlinie 7: Ausgewählte Methoden“).

In der alltäglichen Unterstützung durch die Fachkräfte in der Begleiteten Elternschaft können im Wesentlichen drei Formen der Unterstützung unterschieden werden: Dialog und Beratung, handelnde Unterstützung und die Übernahme von Aufgaben. Die Unterstützung richtet sich in allen Fällen an die Eltern bzw. gemeinsam an Eltern und Kinder. Wird mit den Kindern ohne direkte Beteiligung der Eltern gearbeitet, leitet sich dies aus dem Bedarf der Eltern her, etwa Vorlesen, weil die Eltern aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht dazu in der Lage sind. Eine andere Möglichkeit ist, dass ein Kind oder Jugendlicher selbst Unterstützungsbedarf hat, beispielsweise im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung, der Entwicklung von Selbstbewusstsein und Beziehungsfähigkeit.

Die hier dargestellten Unterstützungsformen beziehen sich auf die Bedarfe der Eltern. Welche Unterstützungsformen eingesetzt werden, ist vom Einzelfall und der Situation abhängig. Dies wird grundsätzlich gemeinsam in der Hilfeplanung besprochen und vereinbart. Unterstützungsformen wechseln einander ab und es gibt fließende Übergänge. Grundsätzlich gilt es abzuwägen, was im jeweiligen Moment geeignet ist und Unter- oder Überforderung der Eltern zu vermeiden.

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Dialog und Beratung

Dialog und Beratung finden in jedem Kontakt der Fachkraft mit der Familie statt. Dabei geht es zunächst um die Abklärung der aktuellen Situation in der Familie: Wie geht es den Familienmitgliedern? Was läuft gut? Gibt es aktuelle Themen? Gibt es Probleme oder Schwierigkeiten?

Aufgaben der Fachkraft sind
  • Zuhören: Verhaltensweisen, Denk- und Gefühlsmuster verstehen.
  • Informieren: Wissen weitergeben.
  • Beraten: gemeinsam reflektieren, Möglichkeiten aufzeigen.
  • Entlasten: da sein, Anteil nehmen.

In Bezug auf das Informieren, die Weitergabe von Wissen, ist es wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass der Zugang zu beidem für Menschen mit Lernschwierigkeiten erschwert ist (siehe Text Weitere Informationen: Zur Situation der Eltern“). Weil sie nur wenig Informationsquellen haben, sind sie darauf angewiesen, dass die Fachkräfte den Zugang zu Informationen ermöglichen, indem sie entweder selber die Eltern über bestimmte Sachverhalte informieren oder Kontakte vermitteln, zum Beispiel zu allgemeinen Angeboten der Elternbildung. Zu vielen Themen gibt es unterschiedliche Sichtweisen, außerdem verändern sich Ansichten im Laufe der Zeit. Fachkräfte müssen daher den Eltern qualifizierte und zeitgemäße Informationen zur Verfügung stellen und auch unterschiedliche Sichtweisen aufzeigen und die Eltern ermutigen, eigene Entscheidungen zu treffen. Es kann andererseits sinnvoll sein, dass verschiedene Fachkräfte in einer Familie sich beispielsweise an den Aussagen der zuständigen Hebamme, des behandelnden Kinderarztes oder der Erzieherin orientieren, damit Familien nicht durch verschiedene Aussagen unterschiedlicher Personen und Fachrichtungen verwirrt werden.

Die Fachkraft bringt in die Unterstützung bei der Hilfeplanung vereinbarte Themen sowie eigene Themen und Sichtweisen ein. Auch spricht sie Probleme und Herausforderungen an. Lösungen werden gemeinsam entwickelt.

Familiengespräche zu initiieren und zu begleiten, ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe von Fachkräften. Für die Eltern-Kind-Beziehung ist es von Bedeutung, dass Eltern und Kinder miteinander im Austausch sind und es bleiben, auch wenn die Kinder älter werden. In gemeinsamen Gesprächen mit der ganzen Familie können Fachkräfte mit den Eltern üben, mit den Kindern zu sprechen. Dabei geht es darum, dass Eltern Interesse an der Lebenswelt des Kindes bzw. Jugendlichen zeigen und ihre eigene Perspektive deutlich machen.

Dialog und Beratung finden zum Teil in einem eindeutigen Gesprächskontext (zum Beispiel gemeinsam am Tisch oder auf dem Sofa sitzend) statt. Häufig jedoch begleiten sie handelnde Unterstützung (zum Beispiel beim gemeinsamen Abwasch, beim Abholen des Kindes aus der Kita) oder ergeben sich daraus.

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Handelnde Unterstützung

Handelnde Unterstützung ist wichtiger Bestandteil der Begleiteten Elternschaft. Es kann zwischen Anleitung, Mithilfe beziehungsweise gemeinsamen Tun und Begleitung unterschieden werden.

Anleitung
  • Beinhaltet das schrittweise Erklären und Zeigen im Moment des Tuns.
  • Ermöglicht den Eltern, Dinge selber zu tun.
  • Vermittelt Fähigkeiten, damit Eltern Dinge künftig eigenständig übernehmen können.

Mithilfe bezeichnet gemeinsames Tun. Diese kann in unterschiedlichen Bereichen erfolgen, zum Beispiel im Haushalt oder auch bei der gemeinsamen Beschäftigung mit dem Kind.

Mithilfe kann
  • Ansporn und Motivationshilfe sein,
  • Lernen fördern, weil darüber Anleitung erfolgt und die Fachkraft als Vorbild fungiert,
  • eine teilweise Übernahme von Aufgaben darstellen und damit zur Entlastung beitragen,
  • die Beziehung stärken, zu mehr Augenhöhe und zur „Auflockerung“ von Situationen beitragen; Gespräche sind oft im gemeinsamen Tun besser möglich, als wenn man einander (erwartungsvoll) gegenübersitzt.

Begleitung bezieht sich in der Regel auf Termine außerhalb der eigenen Wohnung. Sie kann unterschiedliche Zwecke erfüllen.

Begleitung kann
  • Wegesicherung bei unbekannten Wegen sein.
  • Unterstützung und Anleitung sein, beispielsweise beim Umgang mit Kinderwagen im Öffentlichen Personennahverkehr (kurz: ÖPNV), beim Einkauf oder dem eigenen Arztbesuch mit Kind.
  • sozial-emotionale Unterstützung sein und zum Abbau von Ängsten beitragen, zum Beispiel Angst vor dem Jobcenter, Angst vor dem Arzt.
  • Vermittlung sein, beispielsweise bei Behörden, Ärzten, Kita, Schule. Dabei geht es zum einen um das Übersetzen in einfache Sprache beziehungsweise um das Erklären, was gesprochen wird, und darum, den/die Gesprächspartner*in auf die sprachlichen Fähigkeiten der Eltern einzustellen. Andererseits geht es darum, den/die Gesprächspartner*in für die Lebenssituation der Familie zu sensibilisieren, ihre Anforderungen, Fähigkeiten und Möglichkeiten, aber auch ihre Grenzen zu verdeutlichen.
  • Ermutigung und Bestärkung der Eltern sein, selber auf ihr Bedürfnis nach verständlicher Sprache aufmerksam zu machen.

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Übernahme von Aufgaben

Im Rahmen Begleiteter Elternschaft werden Aufgaben der Eltern zum Teil von Fachkräften übernommen. Die Übernahme von Aufgaben in bestimmten Bereichen kann bereits konzeptionell im Angebot vorgesehen sein, wie etwa durch ein regelmäßiges Angebot der Kinderbetreuung oder wenn Mahlzeiten in Einrichtungen zubereitet werden. Übernahme von Aufgaben kann jedoch auch in Absprache mit den Eltern im Einzelfall beziehungsweise situativ erfolgen.

Diese kann erforderlich sein im Rahmen von
  • Entlastung, weil eine Vielzahl von Aufgaben zu Überforderung führen kann.
  • Kompensation, weil Eltern (aufgrund der Beeinträchtigung) nicht dazu in der Lage sind, zum Beispiel bezogen auf die Förderung der Kinder oder die Hausaufgaben.
  • Erziehungsergänzungsfunktion, in Einzelsituationen etwa beim Grenzen setzen oder dem Umgang mit Trotz.
Alle Formen der Alltagsbegleitung erfordern
  • Offenheit für das, was die Familien in der Situation mitbringen.
  • Wertschätzung und Zutrauen in die Fähigkeiten und Ressourcen der Familien.
  • eigene Zurückhaltung: Soviel wie nötig, so wenig wie möglich!
  • Transparenz: Warum tue ich, was ich tue und wie ich es tue?
  • Partizipation: gemeinsames Aushandeln, wo und wie unterstützt wird. (siehe „Leitlinie 5: Professionelle Haltung“)

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Krisenintervention

Im Laufe der Unterstützung kann es zu Krisen kommen, die das Familiensystem zu destabilisieren drohen. Diese können zum Beispiel durch schwierige Lebenssituationen wie schwere Erkrankung, Partnerschaftskonflikte beziehungsweise Trennungen, aber auch durch akute psychische Erkrankungen ausgelöst werden. Die Sicherung des Kindeswohls steht in solchen Situationen an erster Stelle. Durch kurzfristige Interventionen sollen Zusammenbrüche vermieden werden und eine Stabilisierung der Familiensituation erfolgen. Dabei stehen zunächst entlastende Gespräche und soweit möglich das gemeinsame Entwickeln von Lösungsstrategien im Vordergrund. Eine enge Zusammenarbeit mit Arztpraxen oder Kliniken im Hinblick auf medizinisch therapeutische Versorgung beziehungsweise das konkrete Vorgehen in psychischen Krisen ist sinnvoll. Da die Familien häufig nur wenig informelle Unterstützung durch soziale Netzwerke haben, ist es notwendig auch als Dienst bzw. Einrichtung Möglichkeiten der Krisenintervention bereitzuhalten. Dies kann verhindern, dass aufgrund akuter Krisen das Kindeswohl gefährdet ist und Fremdunterbringung (wenn auch eventuell nur vorübergehend) erforderlich wird. Es kann jedoch sinnvoll und erforderlich sein, dass die Kinder vorübergehend anderweitig betreut werden. Insbesondere bei länger andauernden Krisen, etwa aufgrund der Erkrankung eines Elternteils, stellt Krisenintervention für Dienste und Einrichtungen eine große Herausforderung dar. Die Unterbringung der Kinder in ihnen unbekannten Bereitschaftspflegefamilien oder stationären Einrichtungen sollte dabei nach Möglichkeit vermieden werden, um damit einhergehende Traumatisierung zu vermeiden. Grundsätzlich ist es sinnvoll mit den Familien Krisen- oder Notfallpläne zu entwickeln, auf die dann in der akuten Situation zurückgegriffen werden kann.

Möglichkeiten der Krisenintervention:
  • Unterstützung bei der Mobilisierung des informellen Netzwerkes, etwa zur vorübergehenden Betreuung der Kinder.
  • Vorübergehende Betreuung der Kinder durch die Mitarbeitenden der Einrichtung/des Dienstes im Gruppenalltag oder in einer Kinderwohngruppe.
  • Erweiterte Erreichbarkeit über die üblichen Dienstzeiten hinaus, zum Beispiel durch Rufbereitschaft.
  • Intensivierung der Unterstützung durch telefonische Kontakte und/oder längere beziehungsweise häufigere Hausbesuche, Termine am Wochenende.
  • Sicherstellung kurzfristiger medizinisch-therapeutischer und psychiatrischer Versorgung.

Da es für einzelne Träger schwierig sein kann entsprechende Möglichkeiten der Krisenintervention vorzuhalten, sollte an dieser Stelle auch über Kooperationen nachgedacht werden (siehe „Leitlinie 11: Kooperation und Vernetzung“).

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Netzwerkarbeit

Familien, die Unterstützung im Rahmen Begleiteter Elternschaft erhalten, haben häufig ein großes professionelles Netzwerk, zu dem gesetzliche Betreuer*innen, die zuständigen Mitarbeitenden des Jugendamtes, Fachkräfte aus dem Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe, Fachkräfte rund um die Belange der Kinder wie Erzieher*innen, Lehrer*innen, eventuell Therapeut*innen etc. gehören. Das informelle Netzwerk der Familien ist hingegen oft klein (siehe Text „Weitere Informationen: Zur Situation der Eltern“).

Netzwerkarbeit bedeutet
  • Netzwerkaufbau – Unterstützung für verschiedene Bereiche akquirieren formell und informell.
  • Unterstützung bei der Netzwerkpflege: gegenseitige Information und Austausch, Wertschätzung, Offenheit gegenüber Netzwerkpartner*innen.
  • Überforderung vermeiden durch Vermittlung innerhalb des oft großen professionellen Netzwerks.

Netzwerkarbeit erfordert Partizipation der Familien sowie Transparenz und Offenheit ihnen gegenüber. Dies setzt eine klar geregelte Zusammenarbeit und bei Bedarf Schweigepflichtsentbindungen voraus.

Folgende Fragen können mit den Familien reflektiert werden:

In Bezug auf professionelle Netzwerke:
  • Was ist die Rolle und die Aufgabe der Fachkraft innerhalb des Netzwerks?
  • Wer übernimmt die Koordination und die Absprachen im professionellen Netzwerk?
  • Dürfen die Netzwerkpartner*innen ohne die Familien miteinander über die Familie sprechen?
  • Wie werden die Familien über Gesprächsinhalte und Absprachen informiert?
In Bezug auf das informelle Netzwerk:
  • Wer gehört zum informellen Netzwerk der Familie?
  • Sind die Eltern und die Kinder mit dem eigenen sozialen Netzwerk zufrieden? Wenn nicht: Was fehlt ihnen? Was stört sie?
  • Was ist den Eltern wichtig in sozialen Beziehungen und Freundschaften? Wie können Kontakte gepflegt werden?
  • Welche Kontakte oder welche Unterstützung wünschen sich Eltern und Kinder darüber hinaus?
  • Welche Möglichkeiten haben sie, diese Kontakte zu knüpfen? Wen können sie ansprechen? Wie können sie das machen?
  • Welche Rolle spielen die Fachkräfte in Bezug auf das informelle Netzwerk?

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Beschäftigung mit den Kindern / Unterstützung der Kinder

Die Unterstützung des Kindes/der Kinder erfolgt in der Begleiteten Elternschaft überwiegend durch die Begleitung der Eltern beziehungsweise gemeinsam mit diesen. Insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung und Förderung der Kinder können jedoch kompensatorische Hilfen sinnvoll und erforderlich sein. Einige Träger beschäftigen zum Beispiel heilpädagogische Fachkräfte, die die Entwicklung der Kinder gezielt in den Blick nehmen und diese je nach Einzelfall auch alleine fördern. Dies ersetzt nicht gegebenenfalls notwendige Heilpädagogische Förderung oder Frühförderung. Bei älteren Kindern sind schulische Angelegenheiten wie Hausaufgaben ein typischer Bereich, in dem Fachkräfte mangelnde Fähigkeiten der Eltern kompensieren. Grundsätzlich gilt immer zu überlegen, ob jemand aus dem Umfeld der Familie unabhängig von den Fachkräften die Unterstützung der Kinder übernehmen kann. Beschäftigung mit den Kindern findet außerdem zum Teil zur Entlastung der Eltern statt (siehe „Leitlinie 8: Kindliche Bedürfnisse und Erziehungskompetenzen“).

Neben der kompensatorischen Unterstützung erfüllt professionelle Begleitung für die Kinder noch weitere wichtige Funktionen. Sie kann Parentifizierung, also die Übernahme elterlicher Aufgaben durch das Kind, abmildern, und damit zur Rollenklärung und Entlastung beitragen. Durch Erklärungen des Verhaltens der Eltern sowie durch Reflexion der Eltern-Kind-Beziehung kann eine Unterstützungsperson für Entspannung der familiären Situation sorgen. Und nicht zuletzt kann professionelle Unterstützung auch emotionale Zuwendung bieten und eine Quelle positiver Anerkennung sein, wo Eltern dies aufgrund ihrer persönlichen belasteten Situation nicht möglich ist (vergleiche Text „Zur Situation der Kinder“ unter „weitere Informationen“ und „Ergebnisse der Interviews in Kurzform“ unter „Forschung – Bereich Perspektiven der Kinder“).

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Gruppenangebote

Gruppenangebote können sich gezielt an Eltern, Kinder oder die ganze Familie richten. Sie können als Freizeit- oder als Bildungsangebote zum Beispiel zu speziellen Themen der Elternbildung konzipiert sein. Häufig überschneiden sich die beiden Bereiche. Es gibt fließende Übergänge wie etwa bei Ausflügen mit Zoo- oder Museumsbesuch.

Durch Gruppenangebote können Eltern, Kinder und Familien
  • voneinander lernen,
  • soziales Miteinander lernen,
  • Kontakte knüpfen, die über die Gruppenangebote selbst hinausreichen,
  • ihr soziales Netzwerk erweitern.

Gruppenangebote können regelmäßig wiederkehrend konzipiert sein, zum Beispiel Elternfrühstück oder aber als Einzelangebote wie Ausflüge, Wochenendfahrten und andere. Sie erfolgen bedarfsorientiert und sind insofern grundsätzlich Bestandteil der Hilfeplanung.

Trägereigene Gruppenangebote können sinnvoll sein,
  • weil es für die Zielgruppe keine geeigneten Angebote gibt (unter anderem niedrigschwellig, einfache Sprache, kostengünstig),
  • weil für Eltern, Kinder, Familien vertraute Personen wichtig sind, um überhaupt etwas zu unternehmen beziehungsweise in einer Gruppe zu machen,
  • weil Fachkräfte die Familienmitglieder in der Gruppe beobachten können, und dies zu Weiterarbeit mit den Familien genutzt werden kann.

Trägereigene Gruppenangebote bergen das Risiko der Besonderung und Exklusion und sollten daher kritisch hinterfragt werden. Aufgabe der Fachkräfte ist, auch den Eltern Zugänge zu allgemeinen Angeboten zu ermöglichen und sie zu unterstützen diese wahrzunehmen.

Folgende Reflexionsfragen können dabei unterstützen:
  • Welche Ziele verfolgen wir als Träger mit diesem Gruppenangebot? (kurzfristig, langfristig) Welche Wünsche und Ziele haben die Eltern hinsichtlich der Gruppenangebote?
  • Können diese Ziele auf andere Art und Weise erreicht werden? Warum nicht? Was verhindert das?
  • Können wir den Hinderungsgrund beseitigen?
  • Können wir durch Kooperationen das Angebot offen und inklusiv gestalten?
  • Wie können wir Eltern unterstützen allgemeine Angebote zu nutzen?