Leitlinie 2: Fachliche Grundsätze– Inklusion

Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihre Familien haben Zugang zu allgemeinen Angeboten für Familien und können deren Unterstützung in Anspruch nehmen. Die allgemeinen Angebote stellen sich auf die spezifischen Bedarfe der Eltern mit Lernschwierigkeiten ein.

In diesem Baustein des Rahmenkonzepts wird Inklusion als einer der zentralen Grundsätze des fachlichen Handelns kurz vorgestellt und ausgeführt, was Inklusion für die Gestaltung von Angeboten Begleiteter Elternschaft bedeutet.

Inhaltsangabe Leitlinie 2: Fachliche Grundsätze – Inklusion

Inklusion, Empowerment und Partizipation werden als zentrale Aspekte Begleiteter Elternschaft, die miteinander in Wechselwirkung stehen, dargestellt.

Entsprechend dem Arbeitsbereich der Begleiteten Elternschaft, der gleichermaßen die Arbeit mit Menschen mit Behinderung und die Arbeit mit Familien umfasst, finden sich fachliche Grundsätze aus dem Feld der Unterstützung von Menschen mit Behinderung wie auch aus dem Feld der Kinder- und Jugendhilfe wieder.

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Inklusion

Inklusion ist das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und in der UN-Behindertenrechtskonvention (kurz: UN-BRK) begründet. Es bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Inklusion ist daher eine zentrale gesellschaftliche Leitlinie in Bezug auf die Schaffung, Anpassung und Ausgestaltung von Angeboten für Eltern mit Lernschwierigkeiten.

Die UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten, ihr Gemeinwesen inklusiv zu gestalten, allen Menschen Zugänge zu allen gesellschaftlichen Institutionen zu eröffnen und Teilhabemöglichkeiten sicherzustellen. Dies bedeutet, dass die Aufgabe darin besteht, individuelle Hilfen für Menschen mit Lernschwierigkeiten so zu gestalten, dass sie die Teilhabe am normalen gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Inklusion bedeutet demzufolge:
  • Gleichberechtigung auf Basis der Menschenrechte,
  • Anerkennung, Wertschätzung und Berücksichtigung von Vielfalt von Anfang an,
  • Weiterentwicklung von gesellschaftlichen Bedingungen und Strukturen (im Sinne eines Prozesses),
  • Beteiligung (unterschiedlicher Menschen mit verschiedenen Bedürfnissen – zum Beispiel junge und alte Menschen, Menschen mit und ohne Behinderungen – an diesen Prozessen) (Rohrmann et al. 2018: Seite 5).

Inklusion ist einerseits ein gesellschaftlicher Auftrag, zugleich aber auch ein zentraler Grundsatz fachlichen Handelns in der Begleiteten Elternschaft. Unterstützung sollte nicht in Sondereinrichtungen geleistet werden, sondern durch reguläre Dienste und Einrichtungen erbracht werden, die ein entsprechendes Selbstverständnis in der Ausrichtung ihrer Arbeit mitbringen.

Inklusion im Hinblick auf Begleitete Elternschaft bedeutet demnach
  • Menschen mit Lernschwierigkeiten Elternsein grundsätzlich als Menschenrecht zuzugestehen und zuzutrauen und ihnen bei Bedarf die notwendige professionelle Unterstützung zu geben.
  • ihnen – wie anderen Eltern auch – Anerkennung und Wertschätzung für diese Aufgabe entgegenzubringen und zu akzeptieren und anzuerkennen, dass Elternschaft auf vielfältige Art und Weise gelebt werden kann. Nicht immer deckt sich dies mit den eigenen Normen und Wertvorstellungen.
  • ihnen Zugang zu allgemeinen Angeboten für Eltern und Familien zu ermöglichen, Barrieren abzubauen und bestehende Unterstützungsangebote ihren Bedürfnissen entsprechend anzupassen, zum Beispiel durch Informationen in leicht verständlicher Sprache.
  • sie an der Entwicklung und Anpassung von Unterstützungsangeboten zu beteiligen und ihre Wünsche und Vorstellungen zu berücksichtigen.

Pädagogisches Handeln ist immer in einen gesellschaftlichen Kontext eingebettet und wird durch historische Entwicklungen beeinflusst. Aus diesem Grund ist es notwendig sich bewusst zu machen, vor welchem Hintergrund und mit welcher professionellen Haltung pädagogische Interventionen erfolgen. Grundsätze fachlichen Handelns können Orientierung und Sicherheit geben. Sie ermöglichen, das pädagogische und methodische Vorgehen vor diesem Hintergrund zu reflektieren. Sie bilden aber auch die Grundlage für die strukturelle Entwicklung von Angeboten und Einrichtungen. Pädagogisches Handeln setzt die entsprechenden strukturellen Grundlagen voraus, beispielsweise kann eine allgemeine Beratungsstelle Eltern mit Lernschwierigkeiten nur erreichen, wenn sie konzeptionell darauf eingestellt ist (Informationen in verständlicher Sprache, Qualifikation der Mitarbeitenden).

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Literaturangaben

Rohrmann, Albrecht und andere (2018)

Inklusion unter der Lupe. Bericht des Inklusionskatasters NRW. Düsseldorf: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen