Leitlinie 9: Finanzierung und Verfahrensabläufe

Die Kostenträger begleiten aktiv die Eltern und Kinder im Prozess zu einer Unterstützungsleistung und während des Unterstützungsverlaufs. Diese aktive Begleitung kann bis zur Verselbständigung bzw. bis zur Ablösung der Jugendlichen aus dem Elternhaus andauern.

Leitlinie 5: Professionelle Haltung

Fachkräfte bringen in die Unterstützungsarbeit eine professionelle Haltung mit, die von Offenheit und Wertschätzung geprägt ist und sich durch Ermutigung, Beteiligung und Transparenz in den Handlungen auszeichnet.

Leitlinie 3: Fachliche Grundsätze – Empowerment

Eltern und Kinder werden gestärkt und ermutigt ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten und ihre Rechte wahrzunehmen. Unterstützungsangebote werden so gestaltet, dass diese durch Kooperation und Partnerschaft, Selbstbestimmung, Transparenz und Partizipation geprägt sind.

Leitlinie 2: Fachliche Grundsätze– Inklusion

Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihre Familien haben Zugang zu allgemeinen Angeboten für Familien und können deren Unterstützung in Anspruch nehmen. Die allgemeinen Angebote stellen sich auf die spezifischen Bedarfe der Eltern mit Lernschwierigkeiten ein.