Kostenträger und Leistungserbringer setzen regelmäßig Elemente der Qualitätssicherung ein, um eine Wirksamkeit der Unterstützung und Zufriedenheit der Eltern und Kinder zu gewährleisten.
Unterstützungspersonen aus unterschiedlichen Bereichen arbeiten zusammen, um das Zusammenleben der unterstützten Familien zu sichern und eine Angebotsstruktur für unterschiedliche Bedarfe in der Region vorzuhalten.
Das Unterstützungsangebot ist so zu organisieren und auszugestalten, dass es den Unterstützungsbedarfen der Familien und den Grundsätzen Inklusion, Empowerment und Partizipation gerecht wird.
Die Kostenträger begleiten aktiv die Eltern und Kinder im Prozess zu einer Unterstützungsleistung und während des Unterstützungsverlaufs. Diese aktive Begleitung kann bis zur Verselbständigung bzw. bis zur Ablösung der Jugendlichen aus dem Elternhaus andauern.
Fachkräfte bringen in die Unterstützungsarbeit eine professionelle Haltung mit, die von Offenheit und Wertschätzung geprägt ist und sich durch Ermutigung, Beteiligung und Transparenz in den Handlungen auszeichnet.
Eltern und Kinder können ihre Interessen, Wünsche und Bedürfnisse aktiv in die Ausgestaltung der Unterstützung einbringen und haben tatsächliche Möglichkeiten der Mitgestaltung des Unterstützungsangebots.
Eltern und Kinder werden gestärkt und ermutigt ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten und ihre Rechte wahrzunehmen. Unterstützungsangebote werden so gestaltet, dass diese durch Kooperation und Partnerschaft, Selbstbestimmung, Transparenz und Partizipation geprägt sind.
Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihre Familien haben Zugang zu allgemeinen Angeboten für Familien und können deren Unterstützung in Anspruch nehmen. Die allgemeinen Angebote stellen sich auf die spezifischen Bedarfe der Eltern mit Lernschwierigkeiten ein.
Jeder Mensch hat das Recht eine Familie zu gründen. Jede Familie hat das Recht auf Unterstützung bei ihren Aufgaben, damit Kinder möglichst in ihrer Familie aufwachsen können.